Fragen & Antworten (F.A.Q.)

Erregersurveillance

Wie melde ich mich für die Erreger-Surveillance an?

Falls die Station noch nicht an ITS-KISS oder STATIONS-KISS teilnimmt, müssen Sie diese zunächst in webKess registrieren (siehe Stationsregistrierung). Ansonsten können Sie in webKess auf der Station unter "Verwaltung" > "Surveillance-Plan: Zeitraum für Surveillance-Komponenten" die Erreger-Surveillance für das aktuelle Jahr auswählen. Weitere Informationen zu den Surveillance-Komponenten.

Ist bei der Teilnahme an der Erreger-Surveillance eine erneute Zustimmung der zuständigen Stationsleitung erforderlich, sofern die Station bereits am STATIONS-KISS oder ITS-KISS teilnimmt?

Nein, eine erneute Zustimmung wird nicht benötigt, da bereits eine Erreger-Surveillance möglich war.

Benötige ich zwei Registrierungen, um Infektionen und Erreger auf einer Station zu erfassen und wo kann ich das Surveillance-Ziel auswählen?

Nein, Sie können mit einer Registrierung beide Surveillance-Ziele verfolgen. Nachdem Ihre Station freigeschaltet ist, treffen Sie Ihre Auswahl einfach im Modulmenüpunkt von ITS-/STATIONS-KISS unter "Verwaltung" > "Surveillance-Plan: Zeitraum für Surveillance-Komponenten".

Was bedeutet 3MRGN, 4MRGN und 3/4MRGN?

Die Definitionen zu den MRGN finden Sie im entsprechenden Protokoll für die Erreger-Surveillance (Seite 15).

Wie soll mit der Erreger-Erfassung gramnegativer Erreger im Rahmen der KISS-Erfassung verfahren werden?

In Anpassung an die KRINKO Empfehlung wird auch bei der Erreger-Surveillance in ITS-KISS und STATIONS-KISS seit dem 01.01.2013 in 3MRGN und 4MRGN unterschieden. Siehe hierzu auch das Protokoll für die Erreger-Surveillance.

Bis wann kann ich die MRE-KISS Daten eines Kalenderjahres eingeben und kann ich Daten später noch korrigieren?

Bitte geben Sie Ihre Daten bis zum 15.02. des Folgejahres in webKess ein, damit diese noch in die Referenzdaten mit eingehen. Eine nachträgliche Änderung ist möglich.

Was ist der Unterschied zwischen MRSA-KISS oder CDI-KISS und der Erreger-Surveillance in ITS-KISS/STATIONS-KISS?

Bei MRSA-/CDI-KISS ist die Surveillance krankenhausbezogen, bei der Erreger-Surveillance in ITS-KISS bzw. STATIONS-KISS hingegen stationsbezogen.

Wieso ist immer von MRE und/oder CDI die Rede?

Die ab Januar 2013 eingeführte Erreger-Surveillance umfasst jetzt nicht mehr nur multiresistente Erreger sondern auch CDI. Da immer mindestens ein Erreger (MRSA, VRE, MRGN oder CDI) erfasst werden muss und CDI kein multiresistenter Erreger ist, ergibt sich diese sprachliche Besonderheit. Die Erregerauswahl treffen Sie im Modulmenüpunkt von ITS-KISS und STATIONS-KISS unter "Verwaltung" > "Surveillance-Plan: Zeitraum für Surveillance-Komponenten".

Wird CDI-KISS durch die neue Erreger-Surveillance ersetzt?

Nein, CDI-KISS bleibt weiterhin für die krankenhausweite Surveillance von CDI-Infektionen erhalten.

Kann ich auch nur Erreger-Surveillance oder nur Infektions-Surveillance auf einer Intensiv-/Normalstation betreiben?

Ja, Sie können auch nur ein Surveillance-Ziel verfolgen. Der Wechsel zu beiden Surveillance-Zielen oder von Einem zum Anderen sind ohne erneute Registrierung möglich. Ihre Auswahl treffen Sie einfach im Modulmenüpunkt von ITS-/STATIONS-KISS unter "Verwaltung" > "Surveillance-Plan: Zeitraum für Surveillance-Komponenten".

Wo finde ich die neuen NEO-KISS Dokumentationsbögen für die Antibiotika-Surveillance?

Die neuen Erfassungsbögen (Patientenverlaufsbogen inkl. Antibiotika & MRE-Fallbogen) sind auf der NEO-KISS-Seite abrufbar.

Muss für jeden neu aufgenommenen Patienten in NEO-KISS ein Screening durchgeführt werden oder werden nur Fälle dokumentiert, die einen Hinweis auf eine Infektion geben, bei denen dann MRE nachgewiesen wurden?

Die Patienten müssen nicht aktiv auf MRE untersucht werden, sondern die MRE-Nachweise (sowohl Infektion, als auch Kolonisation) sollen dokumentiert werden.

Ist die MRE-Erfassung in NEO-KISS Pflicht?

Ja, die MRE-Erfassung ist verpflichtend.

webKess

Meine Kolleg*in übernimmt die Betreuung von webKess an meinem Haus. Kann ich meine Zugangsdaten teilen?

Nein, die Benutzerkonten in webKess sind aus datenschutzrechtlichen Gründen personenbezogen, daher darf das Passwort nicht weitergegeben werden und der Zugang auch nur von der Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, genutzt werden.

Meine Kolleg*innen soll auf die KISS-Daten unserer Station zugreifen, was müssen Sie dafür tun?

In diesem Fall muss die betreffende Person mit ihrem eigenen Benutzerkonto einen Zugriffsantrag auf die gewünschte Station stellen.
Dazu sind folgende Schritte nötig:

Ihre Kolleg*innen loggen sich mit ihren eigenen Zugangsdaten bei webKess ein. Sie wählen den Link "Zugriff auf webKess-Station oder -Abteilung beantragen" auf der linken Seite. Dann folgt die Auswahl des entsprechenden Surveillance-Moduls und man gibt die benötigten Daten an. Dabei sind sowohl das Krankenhauskürzel als auch das Stationskürzel in Großbuchstaben anzugeben (z.B. Krankenhauskürzel: ZZZ Stationskürzel: CHIR1).

Es wird nun per Mail ein Formular zugesandt, das die Kolleg*innen] unterschreiben müssen. Bei einigen Modulen (z.B. OP-KISS, ITS-KISS) ist außerdem noch die Unterschrift der ärztlichen Leitung der Station nötig. Dieses Formular muss anschließend per Mail an kiss-antrag@charite.de gesandt werden. Sobald die Registrierung von uns bearbeitet wurde, werden die Nutzer*innen per Mail informiert und können auf die Station bzw. das Modul zugreifen.

Ich betreue mehrere Krankenhäuser, benötige ich dafür mehrere Benutzerkonten?

Nein, Sie benötigen immer nur ein Benutzerkonto und behalten dieses, auch bei Arbeitgeberwechsel. Sie können mit Ihrem bereits bestehenden Benutzerkonto Stationen für ein anderes Haus anmelden oder den Zugriff auf Stationen an anderen Häusern beantragen.

Ich benötige eine Teilnahmebescheinigung für KISS. Wo kann ich diese erhalten?

Eine Teilnahmebescheinigung wird nur im Rahmen eines KISS-Zertifikats, nach Jahren und Modulen aufgeschlüsselt, ausgestellt. Den Antrag für ein KISS-Zertifikat finden Sie hier. Bitte beachten Sie, das verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen um ein KISS-Zertifikat zu erhalten.

Welchen Browser soll ich benutzen, um auf webKess zuzugreifen?

Bitte beachten Sie, dass webKess nicht mehr den Internet Explorer unterstützt. Bitte verwenden Sie einen aktuellen Browser, wie z.B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Chrome oder Safari. Wenden Sie sich ggf. an ihre hausinterne IT-Abteilung mit der bitte um Unterstützung.

Der Internet Explorer wird seit 2015 nicht mehr weiterentwickelt und erhält nur noch Sicherheitsupdates bis Juni 2022 von Microsoft. Die eingeschränkte Funktionalität des Browsers zwingt uns daher zu diesem Schritt.

Kann ich die Erfassung von Infektionen für die Module ITS-KISS und OP-KISS aussetzen?

Sie können die Erfassung von Infektionen für einzelne Stationen pausieren. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Loggen Sie sich in webKess ein. Öffnen Sie die betreffende Station/Abteilung. Klicken Sie in der Navigation auf den Reiter "Verwaltung". Klicken Sie auf den Link "Pause Infektionserfassung". Tragen Sie mindestens das Anfangsdatum der Erfassungpause ein, das Enddatum kann auch nachträglich hinzugefügt werden. Klicken Sie auf "Speichern". Sie können außerdem bereits eingetragene Erfassungspausen an dieser Stelle bearbeiten, indem Sie auf das Stift-Symbol vor dem jeweiligen Eintrag klicken.

Die Krankenhaus-/Stationsstammdaten meines Hauses sind fehlerhaft, können Sie dies korrigieren?

In webKess hat jeder Teilnehmer mit den entsprechenden Rechten die Möglichkeit im Punkt „Stammdaten Krankenhaus“ oder „Stammdaten Station“ die Daten selbst zu korrigieren. Um die Stammdaten zu ändern führen Sie bitte folgende Schritte durch:

Loggen Sie sich in webKess ein. Öffnen Sie die betreffende Station/Abteilung. Klicken Sie in der Navigation auf den Menüpunkt "Verwaltung". Klicken Sie auf den Link "Stammdaten Station/Abteilung" bzw. "Stammdaten Krankenhaus". Korrigieren Sie die fehlerhaften Daten in den entsprechenden Feldern. Klicken Sie auf "Speichern.

Darf ich die Materialien/Logos der NRZ-Seite verwenden?

Die Verwendung von Materialien, Abbildungen und Daten von der Webseite „Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen“ ist prinzipiell gestattet, jedoch nur unter Quellenangabe und nicht zu gewerblichen Zwecken.

Vorgeschlagene Zitierweise:
„© Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen“.
Ein Belegexemplar wird erbeten.

Das Logo des "Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen" (NRZ) ist weiterhin eine geschützte Wort- und Bildmarke und darf nicht verwendet werden.
Die Logos der jeweiligen Module dürfen nur von Einrichtungen genutzt werden, die teilnehmende Einrichtungen dieser Module sind.

OP-KISS

Welche Infektionen können in OP-KISS erfasst werden?

OP-KISS dient zur Erfassung postoperativer Wundinfektionen nach ausgewählten Operationen, den sogenannten Indikator-OPs. Optional können auch postoperative untere Atemweginfektionen erfasst werden.

Gibt es eine Mindestanzahl an Operationen, die durchgeführt werden müssen, um eine Indikator-OP in die OP-KISS Surveillance einzuschließen?

Es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Operationen. Es wird jedoch empfohlen, mindestens 100 Operationen pro Jahr durchzuführen, um die Möglichkeit von Zufallseffekten in den Ergebnissen zu verringern. Eine niedrigere Anzahl kann die Aussagekraft der Daten beeinträchtigen. Bei einer geringeren Anzahl von Eingriffen kann es erforderlich sein, über mehrere Jahre hinweg Daten zu sammeln, um statistisch aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.

Was ist der Unterschied zwischen Inhouse-Wundinfektionen und allen Wundinfektionen?

Inhouse-Wundinfektionen sind solche, die während des postoperativen stationären Aufenthalts erworben werden. Alle Wundinfektionen umfassen zusätzlich auch solche, die erst nach der Entlassung auftreten und durch die sogenannte Post-Discharge-Surveillance (Surveillance nach Krankenhausentlassung) festgestellt werden.

Wofür verwende ich die Inhouse- und wofür die Gesamt-Wundinfektionsrate?

Für eine Gesamtbeurteilung einer Abteilung sollte die Gesamt-Wundinfektionsrate herangezogen werden, da diese die vollständige Abbildung der Infektionsereignisse darstellt.

Für Vergleiche mit Referenzdaten oder anderen Abteilungen ist die Inhouse-Rate am besten geeignet, da die Datenerfassung der verschiedenen an OP-KISS teilnehmenden Abteilungen in der Phase des postoperativen stationären Aufenthalts einheitlicher ist. Der Umsetzungsgrad der Post-Discharge-Surveillance variiert stärker zwischen den Abteilungen.

Für zeitliche Vergleiche innerhalb derselben Abteilung kann primär die Gesamt-Rate verwendet werden. Falls es innerhalb einer Abteilung jedoch im zeitlichen Verlauf wesentlichen Änderungen in der Umsetzung der Post-Discharge-Surveillance gegeben hat, ist ggf. die Inhouse-Rate besser geeignet.

Beendet die Krankenhausentlassung die Surveillance?

Für Wundinfektionen endet die Surveillance durch die Entlassung nicht; Infektionen, die später auftreten, können weiterhin erfasst werden (Post-Discharge-Surveillance). Für untere Atemwegsinfektionen hingegen endet die Surveillance mit der Entlassung des Patienten.

Ist die Durchführung einer Post-Discharge-Surveillance verpflichtend?

Nein, sie ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Die Surveillance nach der Entlassung liefert wertvolle Daten zur Wundinfektionsrate und verbessert die Qualität der Surveillance erheblich! In Bezug auf untere Atemweginfektionen gibt es keine Post-Discharge Surveillance.

Welche Methoden kommen für die Post-Discharge-Surveillance in Frage?

Die folgenden Ansätze können für eine erfolgreiche Post-Discharge-Surveillance hilfreich sein:

  • Telefonische Kontaktaufnahme mit operierten Patientinnen und Patienten 30 bzw. 90 Tage nach der OP (je nach Surveillancezeit der Indikator-Operation)
  • Vernetzung mit anderen Kliniken und weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzten
  • Berücksichtigung von Befunden aus ambulanten Nachsorgeuntersuchungen
  • Regelmäßige Sichtung der Notaufnahme hinsichtlich ungeplanter Wiederaufnahmen
  • Identifikation von Komplikationen und Re-Operationen bei Folgebehandlungen
Wann endet die Surveillance in OP-KISS?

Die Surveillance für Wundinfektionen endet generell 30 bzw. 90 Tage nach Operation, je nach Art der Indikator-Operation. Sie endet vorzeitig bei einer Reoperation oder im Todesfall. Die Surveillance für untere Atemwegsinfektionen endet entweder bei der Entlassung oder spätestens 30 Tage nach Operation (unabhängig von der Art der Indikator-Operation).

Was ist die Definition von „Reoperation“ bei OP-KISS?

Reoperationen sind erneute chirurgische Eingriffe im Operationsgebiet. Diese werden in der Regel im Operationssaal durchgeführt. Kleinere Eingriffe, wie einfache Punktionen von Hämatomen oder Seromen gelten nicht als Reoperation. Die Surveillance wird durch solche kleineren Eingriffe nicht beendet.

Unterscheidet OP-KISS zwischen primären und sekundären Wundinfektionen, wie z.B. einer Endoprotheseninfektion nach Bakteriämie aufgrund einer Gefäßkatheterinfektion?

Nein, OP-KISS berücksichtigt die Genese der Wundinfektion in der Regel nicht. Derartige Fälle werden erfasst, solange zum Zeitpunkt der Operation nicht bereits eine Infektion im Operationsgebiet vorlag, d.h. die Wundinfektion erst nach der Operation auftritt.

Stellt eine Peritonitis nach Anastomoseninsuffizienz des Darms nach einer Kolektomie eine postoperative Wundinfektion dar?

Ja, sie wird als postoperative Wundinfektion erfasst, sofern sie nicht bereits zum Zeitpunkt der Operation bestand. Eine Anastomoseninsuffizienz schließt nicht die Erfassung einer Wundinfektion aus. Auch Infektionen, die nach zunächst nicht infektiösen Komplikationen auftreten, werden erfasst. Der Entstehungsweg der Wundinfektion steht dabei nicht im Vordergrund.

Zählt eine ERCP nach Cholezystektomie als Reoperation und beendet diese die Surveillance?

Nein, eine ERCP wird nicht als Reoperation gewertet und beendet somit nicht die Surveillance. Zudem zählt eine ERCP, die vor einer Cholezystektomie durchgeführt wurde, auch nicht als Voroperation. Das bedeutet, dass auch eine Cholezystektomie, die kurz nach einer ERCP durchgeführt wird, in die Erfassung aufgenommen werden kann (sofern die übrigen Einschlusskriterien erfüllt sind).

Wo finde ich die Importspezifikationen für OP KISS?

Die Spezifikationen für den OP Import finden Sie auf der NRZ-Seite (KISS Import).

KISS-Führerschein

Was ist der KISS-Führerschein?

Der KISS-Führerschein ist eine individuelle Qualifikation für die Erfassung von Daten für ausgewählte KISS-Module in webKess. Durch die regelmäßige Überprüfung dieser Qualifikation soll die Qualität der erhoben Daten gesichert werden.

"Qualifizierte Benutzer erzeugen qualifizierte Daten."

Wie lange ist der KISS-Führerschein gültig?

Der KISS-Führerschein ist nach erfolgreichem absolvieren der Abschlussprüfungen für 24 Monate gültig und berechtigt zur Erfassung von Daten im entsprechendem KISS-Modul in webKess.

Gibt es eine Übergangsregelung für die alten KISS-Teilnehmer*innen?

Ja. Der KISS-Führerschein wird mit Erscheinen der entsprechenden Lerneinheit für ein KISS-Modul verpflichtend. Es gilt dann folgende Regelung:

  • Es besteht zunächst eine Übergangsregelung von 12 Monaten, d.h. alle webKess-Benutzer die zum Erscheinungstermin der Lerneinheit bereits Daten für dieses Modul erfasst haben, können dies weiterhin für 12 Monate als qualifizierte Benutzer tun.
  • Desweiteren kann innerhalb der ersten 6 Monate kostenlos die Lerneinheit absolviert werden und somit der KISS-Führerschein für weitere 24 Monate erworben werden.
Kann ich auch ohne KISS-Führerschein an webKess teilnehmen?

Nein, zukünftig wird der KISS-Führerschein benötigt um Daten in webKess zu erfassen können. Der KISS-Führerschein ersetzt somit die Teilnahme am KISS-Einführungskurs als bisherige Voraussetzung zur Teilnahme an einem Modul.

Wie bekomme ich den jeweiligen KISS-Führerschein?

Sie absolvieren hierzu einen Online-Kurs auf einer E-Learning Plattform mit einer abschließenden Prüfung. Sie erhalten zunächst einen Überblick über die Lerninhalte und können diese dann in Form von Videos und kleinen Frageblöcken vertiefen. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie den KISS-Führerschein für das jeweilige Modul.

Die Vorraussetzung zur Teilnahme am KISS-Führerschein für ein spezifisches KISS-Modul ist das Absolvieren der notwendigen Grundlagenkurse.

Wie funktioniert die abschliessende Prüfung?

Die Abschlussprüfung wird online durchgeführt und besteht aus allgemeinen Fragen sowie Kasuistiken zum KISS-Modul. Die Bearbeitung ist zeitlich beschränkt. Die Prüfung kann 3 mal wiederholt werden. Nach der Anmeldung haben Sie 90 Tage Zeit den Abschlusstest zu absolvieren.

Kann ich nach dem Abschlusstest noch auf die Lerninhalte zugreifen?

Ja, Sie haben zwei Jahre Zugriff auf alle Lerninhalte, nachdem wir Sie freigeschaltet haben. Wir stellen neue Inhalte bereit, soweit größere Änderungen in einem Modul dies erforderlich machen.

Ab wann startet der KISS-Führerschein?

Der KISS-Führerschein wird voraussichtlich Mitte 2025 mit der Lerneinheit für das KISS-Modul OP-KISS und den notwendigen Grundlagen starten. Weiteren Module werden je nach Fertigstellung veröffenlicht und von uns angekündigt.

Wie melde ich mich zum KISS-Führerschein an?

Wir werden die entsprechenden Anmeldemöglichkeiten in webKess bereitstellen, um die Anmeldung zu ermöglichen.

Was kostet der KISS-Führerschein?

Der KISS-Führerschein wird in der Einführungsphase vorläufig kostenlos sein. Mittelfristig wird eine Aufwandsentschädigung erhoben werden. Der Betrag ist noch nicht festgelegt.

Für welche KISS-Module ist der KISS-Führerschein erforderlich?

Es sind derzeit folgende Lerneinheiten geplant:

Grundlagenkurse (Voraussetzung für die Modul-spezifischen Lerneinheiten)

  • KISS Grundlagen
  • KISS-Definitionen
  • webKess Datenmanagement
  • Dateninterpretation & Feedback

Modul-spezifische Lerneinheiten

  • CDI-KISS
  • MRSA-KISS
  • ITS-/STATIONS-KISS Erreger-Surveillance
  • HD-Compliance / HAND-KISS
  • OP-KISS
  • ITS-KISS Infektions-Surveillance
  • STATIONS-KISS Infektions-Surveillance
  • NEO-KISS
  • ONKO-KISS
Müssen die Grundlagenkurse regelmäßig absolviert werden?

Nein, da die Grundlagen des KISS und webKess nicht regelmäßigen Änderungen unterworfen sind, müssen diese nur bei größeren Änderungen der jeweilige Grundlagenkurs erneut absolviert werden. Hier gilt zusätzlich eine Übergangsfrist von 3 Monaten zum Zeitpunkt der Anmeldung zum KISS-Führerschein.